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Klinikmanagement

Vorher-Nachher-Foto-Software für die Praxis: Auswahl mit DSGVO und HWG

Welda-Team14 Min. Lesezeit1 November 2026

Eine Vorher-Nachher-Foto-Software für die Praxis legt Patientenbilder nicht im Smartphone oder auf einem Netzlaufwerk ab, sondern verschlüsselt im Patientenprofil, zugeordnet zu Sitzung und Einwilligung und nur über persönliche Zugänge erreichbar. Für die Auswahl zählen vor allem vier Punkte: Ist jedes Bild einer Patientin und einer Sitzung zugeordnet? Ist die Einwilligung mit Wortlaut, Fassung und Datum nachvollziehbar? Protokolliert das System, wer ein Bild geöffnet hat? Und bekommen Sie beim Anbieterwechsel das gesamte Archiv in brauchbarer Form zurück? Wenn eine Antwort ausweicht, kaufen Sie im besten Fall eine ordentlichere Galerie.

Dieser Leitfaden richtet sich an Praxisinhaber, Praxismanagerinnen und Betreiber von Ästhetik-Instituten, deren Fotos heute auf Diensthandys, privaten Smartphones und einer NAS verteilt liegen. Er nennt Ihnen die rechtlichen Stolpersteine im deutschen Praxisalltag, ohne Rechtsberatung zu ersetzen, und liefert Ihnen die Fragen, mit denen Sie eine Software-Demo wirklich prüfen können.

Erst die Rechtslage: Warum das Foto in der Praxis anders zählt

Wer in Deutschland nach einer Fotodokumentation sucht, sollte mit dem Datenschutz beginnen und nicht mit Funktionen. Bilder, die einen Behandlungsverlauf zeigen und sich einer Person zuordnen lassen, dürften regelmäßig als Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO gelten. Für diese besonderen Kategorien gelten strengere Maßstäbe. Dazu kommt das Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz, sobald eine Veröffentlichung im Raum steht, und in Heilberufen die Schweigepflicht, die nach § 203 StGB auch strafrechtlich abgesichert ist.

Daneben ist die Frage nach der Aufbewahrung entscheidend. Für ärztliche Behandlungen schreibt § 630f BGB die Dokumentation vor und nennt in der Regel zehn Jahre Aufbewahrung. Gehört ein Foto zur Behandlungsdokumentation, kann es also nicht einfach gelöscht werden, weil das Handy voll ist oder die Patientin es wünscht. Umgekehrt haben Patientinnen nach § 630g BGB grundsätzlich ein Einsichtsrecht in ihre Akte, was ein zerstreutes Fotoarchiv schnell in Bedrängnis bringt. Die Datenschutzbeauftragte oder der Datenschutzbeauftragte, sofern für Ihre Praxis vorhanden, gehört deshalb früh ins Gespräch.

Nicht jeder Betrieb steht aber am selben Punkt. Eine Hautarztpraxis, eine Heilpraktikerin für Faltenunterspritzung und ein Kosmetikstudio mit Laser-Haarentfernung haben unterschiedliche berufsrechtliche Rahmen, auch wenn sie dieselbe Software nutzen könnten.

Vereinfachter Vergleich von ärztlicher Praxis, Heilpraktiker und Kosmetikstudio nach Schweigepflicht, Dokumentation, Datenart und Werbung
Eine grobe Orientierung, keine Einordnung Ihres Betriebs. Im Zweifel klärt das die Kammer oder eine Fachanwältin.

Ganz gleich, wo Sie sich einordnen: Keine Software macht Sie „DSGVO-konform“. Verantwortlich bleibt die Praxis. Eine gute Software macht es Ihnen nur leicht, Ihre Regeln tatsächlich einzuhalten und das später zu belegen. Einen breiteren Überblick zu technischen und organisatorischen Maßnahmen finden Sie in unserem Beitrag zur Sicherheit von Patientendaten.

Das Heilmittelwerbegesetz: Warum die Einwilligung allein nicht reicht

Hier hat Deutschland eine Besonderheit. Nach § 11 HWG ist es bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit untersagt, mit der Wirkung durch eine vergleichende Darstellung des Aussehens vor und nach dem Eingriff zu werben. Das Verbot greift unabhängig davon, ob die Patientin einverstanden ist. Ihre schriftliche Einwilligung löst also das Datenschutzproblem, nicht aber das Werbeproblem.

Wie weit diese Regel bei minimalinvasiven Verfahren wie Unterspritzungen reicht, ist eine Frage, die Gerichte und Fachanwälte beschäftigt und die Sie nicht aus einem Blogbeitrag ableiten sollten. Hinzu kommen Berufsordnungen und das allgemeine Irreführungsverbot. Bevor Sie ein Vorher-Nachher-Bild auf Website oder Instagram stellen, lohnt die anwaltliche Prüfung mehr als jede Bildbearbeitung. Allgemeine Hinweise zur Außendarstellung finden Sie in unserem Leitfaden zu Social Media für Kliniken.

Für die Softwareauswahl bedeutet das etwas sehr Praktisches: Rechnen Sie nicht mit einer Funktion, die das Veröffentlichen „absichert“. Software kann festhalten, dass eine Einwilligung vorliegt. Ob das Bild werblich zulässig ist, entscheidet sie nicht. Was sich dagegen lohnt, ist ein einfacher Veröffentlichungsnachweis: welches Bild, welcher Kanal, welches Datum, welche Einwilligung. Kommt ein Widerruf, ist das Bild dann in Minuten gefunden.

Eine Sammeleinwilligung deckt zu wenig ab

Manchmal steht im Anamnesebogen nur ein Satz wie „Ich bin mit Fotoaufnahmen einverstanden“. Für einen klar benannten Zweck mag das tragen, aber dieselbe Aufnahme kann sehr unterschiedliche Wege gehen: in die Akte, ins Gespräch mit der Patientin, in eine Teamfortbildung, ins Schaufenster. Eine Einwilligung muss nach der DSGVO für den bestimmten Fall gelten und informiert erfolgen. Ein pauschaler Satz gerät da schnell an Grenzen.

Entscheidungsschema zu Behandlungsdokumentation, Ergebnisgespräch, Fortbildung und Werbung mit jeweils nötigem Schritt
Je weiter das Bild die Praxis verlässt, desto mehr muss vorher geklärt sein. Für Werbung zuerst an das HWG denken.

Trennen Sie deshalb die Zwecke auf dem Formular. Die Patientin kann der Fotodokumentation zustimmen und Werbung ablehnen, ohne dass sich an ihrer Behandlung etwas ändert. Genau das sollte auf dem Bogen auch stehen, denn eine an die Behandlung gekoppelte Einwilligung wirft die Frage auf, ob sie noch freiwillig war. Ob für die reine Dokumentation überhaupt eine Einwilligung die richtige Grundlage ist oder eine andere Rechtsgrundlage trägt, klärt Ihre Datenschutzberatung.

In der Software prüfen Sie dann dreierlei. Erstens: Liegt die Einwilligung als Datensatz im Profil, mit Datum, Umfang und Fassung des Textes, oder nur als eingescannte PDF? Haben Sie den Bogen 2025 geändert, müssen Sie auch später zeigen können, was eine Patientin 2023 unterschrieben hat. Zweitens: Was passiert beim Widerruf nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO? Er wirkt für die Zukunft und muss so einfach sein wie die Erteilung; wer im Team erfährt davon? Drittens: Können Sie einer Patientin Auskunft nach Art. 15 DSGVO geben, ohne vier Geräte durchzusehen?

Welda CRM erfasst Einwilligungen versioniert und protokolliert Zugriffe auf sensible Daten im Audit-Log. Die Formulierung Ihrer Texte und die Wahl der Rechtsgrundlage bleiben trotzdem bei Ihnen und Ihrer Beratung.

Handy, NAS, Dropbox: Was im Praxisalltag wirklich schiefgeht

Eine Software kauft niemand aus Freude an der Dokumentation. Meist hat es einen Auslöser. Die erfahrene MFA kündigt, und auf ihrem privaten iPhone liegen Fotos aus drei Jahren, womöglich automatisch in die iCloud gesichert. Die Praxis kann die Löschung nicht nachweisen. Oder eine Patientin beschwert sich nach der vierten Sitzung über ausbleibende Ergebnisse, und das Ausgangsbild ist nicht auffindbar, weil damals die Vertretung fotografiert hat. Oder die NAS im Abstellraum läuft seit Jahren mit einem gemeinsamen Passwort, das auch ehemalige Mitarbeitende noch kennen. Oder das Diensthandy geht verloren; dann steht unter Umständen sogar eine Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden nach Art. 33 DSGVO im Raum.

Jedes dieser Szenarien hat dieselbe Wurzel: Das Bild hat keinen Zusammenhang mit einem Datensatz und keinen klaren Verantwortlichen. Eine allgemeine Cloud behebt das nicht. Sie macht Dateien erreichbar, weiß aber nichts von Sitzung, Einwilligung oder Rolle, und ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag für Patientendaten dort überhaupt passt, müssen Sie gesondert prüfen. Wie eine digitale Akte insgesamt aufgebaut sein sollte, beschreibt unser Beitrag zur digitalen Patientenverwaltung.

Was hinter dem Wort „verschlüsselt“ stehen sollte

Verschlüsselung steht auf jeder Produktseite. Aussagekräftig wird sie erst, wenn klar ist, was womit geschützt wird. TLS auf dem Transportweg ist heute Mindeststandard. Wichtiger sind die Verschlüsselung im Speicher und die Backups, die häufig an einem anderen Ort und unter anderen Regeln liegen. Art. 32 DSGVO verlangt ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau, und bei Fotos von Gesichtern und Körpern ist das Risiko hoch.

Acht Fragen an den Anbieter zu Verschlüsselung, Backups, Serverstandort, Auftragsverarbeitung, Protokollierung, Download und Datenrückgabe
Bekommen Sie darauf keine schriftliche Antwort, ist es für eine Unterschrift zu früh.

Zwei Punkte gehen in Demos fast immer unter. Der eine ist der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO samt Liste der Unterauftragnehmer. Bei Berufsgeheimnisträgern kommt die Frage hinzu, wie dienstleistende Dritte zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Der andere ist die Protokollierung des reinen Ansehens. Manche Systeme protokollieren nur Hochladen und Löschen; die neugierige Kollegin, die sich das Bild einer Bekannten anschaut, erwischt nur ein Log, das auch Ansichten festhält.

Diese Liste gilt selbstverständlich auch für uns. In unserer Vorher-Nachher-Foto-Software für die Praxis werden Behandlungsnotizen, Einwilligungen und Vorher-nachher-Fotos im Patientenprofil abgelegt. Sensible Daten werden verschlüsselt gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben, Zugriffe landen im Audit-Log. Für alle Detailfragen der Checkliste, etwa den Serverstandort, den AVV oder den Download je Rolle, bitten Sie uns im Gespräch um eine schriftliche Antwort. Was wir in einem Blogbeitrag nicht sicher belegen können, versprechen wir hier auch nicht.

Vergleichbarkeit entsteht im Behandlungsraum, nicht im Programm

Das Bild aus Sitzung eins entstand mittags am Fenster, das aus Sitzung sechs abends unter der Deckenleuchte und aus geringerem Abstand. Nebeneinander zeigen beide einen Unterschied, nur ist unklar, wovon. Bei einer Laser-Haarentfernung stimmt oft der Ausschnitt nicht, bei Unterspritzungen verändert ein kaum geneigter Kopf oder ein angedeutetes Lächeln den Gesamteindruck, bei Hautbildern stören Make-up, frische Bräune und Farbtemperatur. In keinem dieser Fälle kann eine Software nachträglich helfen. Ein aufgehellter Vorher-Vergleich kann außerdem schnell irreführend wirken.

Fünf Schritte für vergleichbare Aufnahmen: fester Platz, festgelegte Ansichten, markierter Abstand, gleiche Vorbereitung, Zuordnung am Termin
Als Arbeitsanweisung ins Qualitätsmanagement aufnehmen: Dann bleiben die Bilder auch bei Personalwechsel vergleichbar.

Viele Praxen haben ohnehin ein QM-Handbuch, und genau dort gehört eine einseitige Arbeitsanweisung je Behandlung hin. Das kostet einen Nachmittag und bringt mehr als jede Zusatzfunktion. Wichtig ist auch das Gerät: Ein praxiseigenes, gesperrtes Tablet ohne persönliche Konten und ohne automatischen Cloud-Sync ist sauberer als das Privathandy der Mitarbeiterin. Weil Welda CRM im Browser läuft, auf Computer, Tablet und Smartphone, lässt sich das Profil am Behandlungsplatz öffnen und das Bild dort direkt hochladen.

Funktionen wie eine Nebeneinander-Ansicht, ein Overlay des letzten Bildes oder Markierungen im Bild können den Alltag erleichtern. Wer sie braucht, sollte sie sich in einem echten Ablauf zeigen lassen, denn das Wort „Fotoarchiv“ sagt darüber nichts. Das gilt für jeden Anbieter und ebenso für Welda: Schauen Sie sich die Ansichten im Gespräch an und entscheiden Sie anhand Ihres Ablaufs, ob sie genügen.

Sitzungsserien, Pakete und der Speicherbedarf

Im Ästhetik-Bereich zählt selten das einzelne Bild, sondern die Reihe. „Foto vom 12. März“ hilft kaum weiter. „Sitzung drei von acht, Unterschenkel links, diese Einstellungen, diese Behandlerin“ ist hingegen eine Aussage, mit der sich ein Gespräch über ausbleibende Ergebnisse sachlich führen lässt. Das spricht gegen eine reine Foto-App neben dem Terminsystem: Sobald Bilder und Sitzungen in zwei Systemen liegen, muss jemand sie von Hand zusammenhalten, und das bleibt im vollen Praxisalltag liegen.

In Welda CRM werden Pakete, verbleibende Sitzungen und Nutzungshistorie im Patientenprofil aktualisiert, Fotos und Notizen liegen im selben Profil. Testen Sie in der Demo, wie genau Sie ein einzelnes Bild einer einzelnen Sitzung zuordnen können und ob das zu Ihrem Ablauf passt.

Bilder sind außerdem der größte Speicherposten. Der Bedarf lässt sich vorab grob überschlagen:

Beispielrechnung für den jährlichen Speicherbedarf aus neuen Patienten, Sitzungen, Fotos je Sitzung und Dateigröße
Eine Beispielrechnung. Setzen Sie Ihre eigenen Werte ein und denken Sie daran, dass sich die Jahre addieren.

Bei zehn Jahren Aufbewahrung ist dieser Punkt kein Detail: Das Archiv wächst über Jahre und schrumpft nicht von selbst. Fragen Sie auch, ob beim Hochladen komprimiert wird und ob die Bildqualität danach für Ihre Zwecke noch reicht. Welda CRM enthält je nach Plan 1 GB, 10 GB oder 100 GB Speicher, den sich Fotos und Dokumente teilen. Wer viel fotografiert, sollte diese Rechnung vor der Planwahl machen.

Rollen festlegen, bevor der Anbieter sie vorgibt

Das Prinzip der Datenminimierung gilt auch intern: Wer ein Bild nicht braucht, sollte es nicht sehen. Schreiben Sie Ihre Tabelle, bevor Sie die Rollenverwaltung des Anbieters sehen, denn dessen Voreinstellung wirkt sonst schnell wie die richtige Lösung.

RolleBilder sehenHochladenLöschen, Export
Ärztin, ArztEigene Patienten oder alleJaNach Praxisregel
MFA, BehandlerinBetreute PatientenJaNein
EmpfangMeist nicht nötigNeinNein
Marketing, externNur mit WerbeeinwilligungNeinNein
PraxisleitungZur KontrolleNeinJa, protokolliert

Am Empfang wird es meist heikel. Für Termine und Zahlungen braucht dort niemand ein Körperbild, und doch sieht es oft jeder, weil alle denselben Zugang nutzen. Ein Sammelzugang entwertet das Audit-Log: Dort steht „Empfang“, aber wer gerade saß, bleibt offen. Daher gehört die Benutzeranzahl mit in die Kostenrechnung; wer an persönlichen Zugängen spart, spart an der falschen Stelle. In Welda CRM gibt es rollenbasierte Rechte. Eine Regel auf Bildebene, etwa „Marketing sieht nur Fotos mit Werbeeinwilligung“, ist feiner als eine Rollenregel; verlassen Sie sich darauf bei keinem Anbieter, ohne sie gesehen zu haben.

Wofür Sie die Demo nutzen sollten

Laden Sie in eine Testumgebung keine echten Patientenbilder hoch. Ohne AVV wäre das bereits das Problem, das Sie lösen wollen. Nehmen Sie Aufnahmen einer einverstandenen Kollegin oder neutrale Testbilder und spielen Sie dann einen typischen Ablauf durch:

  1. Fiktive Patientin anlegen, Paket mit acht Sitzungen hinterlegen, drei Sitzungen eintragen.
  2. Am Tablet ein Testfoto aufnehmen und zuordnen, dabei im Stehen die Schritte zählen. So arbeitet Ihre Behandlerin an einem vollen Tag.
  3. Das Foto aus Sitzung zwei mit einem anderen Benutzer suchen. Wie viele Klicks sind es?
  4. Als Empfang anmelden und prüfen, was sichtbar ist.
  5. Die Werbeeinwilligung widerrufen. Wo erscheint das, und was bleibt als Historie erhalten?
  6. Im Audit-Log nachsehen, ob Ihr Ansehen des Fotos mit Benutzer und Uhrzeit erfasst ist.
  7. Einen vollständigen Export anfordern. Wer erledigt ihn, in welchem Format, wie lange dauert das, und sind Name und Datum in der Ordnerstruktur erkennbar?

Der letzte Schritt ist der wichtigste. Kommen die Bilder beim Ausstieg als Tausende Dateien namens IMG_4471 zurück, sind Sie faktisch gebunden, was bei zehnjähriger Aufbewahrung umso schwerer wiegt. Der 7-tägige kostenlose Test von Welda CRM schaltet alle Module frei, sodass Sie den Ablauf mit Testdaten im Team durchspielen können.

Der Altbestand: nicht alles übernehmen, aber auch nicht einfach löschen

Die heikelste Stelle beim Umstieg liegt in den Bildern von gestern. Zwei Reflexe sind gleichermaßen falsch: alles ungeprüft ins neue System schieben oder alles von den Handys löschen. Bilder, die zur Behandlungsdokumentation gehören, können einer Aufbewahrungspflicht unterliegen, während Aufnahmen ohne klare Zuordnung und Grundlage ein Risiko bleiben, egal wo sie liegen.

Zeitplan für Erfassung, Zuordnung, Sortierung nach Einwilligung, Pilot und Entfernen der Altkopien
Ein Rahmen als Beispiel. Den Ausschlag geben die Zahl der Geräte und die Menge der Bilder.

Seien Sie bei der Zuordnung streng: Ein Bild in der falschen Akte ist schlimmer als ein fehlendes, weil es dort als Tatsache erscheint. Klären Sie den unklaren Teil mit Ihrer Datenschutzberatung, und dokumentieren Sie, wer wann was entschieden hat. Das stützt Ihre Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO; die Fotodokumentation selbst gehört zudem ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.

Fragen Sie jeden Anbieter, wer den Bilderumzug tatsächlich macht. Bei Welda ist die Übernahme bestehender Patienten- und Termindaten in jedem Plan inklusive. Wie sich ein umfangreiches Fotoarchiv einbinden lässt, hängt vom Ablageort und der Ordnung Ihrer Dateien ab, deshalb klären wir das im Gespräch, statt es pauschal zuzusagen. Lassen sich Dateien nicht anhand des Namens zuordnen, bleibt ein Teil der Arbeit ohnehin Ihrem Team. Halten Sie am Ende die neue Regel schriftlich fest: nur Praxisgerät, Zuordnung am selben Tag, keine Aufnahmen auf privaten Handys, und eine klare Linie für Bilder, die Patientinnen per WhatsApp schicken.

Wann sich die Software lohnt und was sie nicht leistet

Wer im Jahr eine Handvoll Fälle fotografiert und nicht in Serien arbeitet, kommt vielleicht mit gesperrtem Gerät, gutem Einwilligungsbogen und diszipliniertem Ablagesystem aus. Der Nutzen wächst mit der Bildmenge, der Zahl der beteiligten Personen und der Dauer der Verläufe.

Gegenüberstellung der Einsatzfälle, in denen ein Fotoarchiv passt, und der Fälle, die ein anderes System brauchen
Finden Sie Ihren Bedarf in der rechten Spalte, suchen Sie eher in einer anderen Softwareklasse.

Dazu ein paar klare Grenzen. Für Röntgen, MRT und DICOM brauchen Sie ein PACS; Welda CRM hat keine direkte Anbindung an Bildgebungsgeräte, Dateien laden Sie ins Profil hoch. Welda CRM ist nicht als Praxisverwaltungssystem mit KV-Abrechnung beschrieben, und wir behaupten das auch nicht; bei GKV-Praxen muss die Frage daher lauten, ob Sie eine Ergänzung oder einen Ersatz suchen. 3D-Simulation und automatische Gesichtsanalyse sind eine eigene Produktklasse, die wir hier nicht für uns reklamieren. Auch zu Kassengesetz und TSE machen wir an dieser Stelle keine Aussage: Verkaufen Sie Pflegeprodukte oder Behandlungen bar, klären Sie die Kassenanforderungen separat mit Ihrem Steuerberater und fragen Sie gezielt nach, denn ein Fotoarchiv hat damit nichts zu tun.

Passend ist eine integrierte Lösung dann, wenn Fotos zusammen mit Terminen, Paketen, WhatsApp-Erinnerungen, Zahlungen und Einwilligungen an einem Ort liegen sollen, wie es für selbstzahlende Ästhetik-Angebote typisch ist. Für genau diesen Fall ist Welda CRM als Vorher-Nachher-Foto-Software für die Praxis gedacht. Wer dazu einen allgemeinen Blick auf die Abläufe sucht, findet ihn unter Management einer Ästhetik-Klinik.

Worauf es bei Angeboten ankommt

Legen Sie Angebote anhand derselben Punkte nebeneinander. Wie viel Speicher ist enthalten, und was geschieht darüber hinaus? Wird pro Benutzer oder pro Standort abgerechnet? Ist die Fotofunktion Teil des Grundprodukts oder ein Zusatzmodul? Kosten Datenübernahme und Schulung extra? Was kostet die Datenrückgabe beim Ausstieg, und ist sie vertraglich geregelt? Über zehn Jahre Aufbewahrung gerechnet ist genau dieser Punkt oft der teuerste, auch wenn er in keinem Angebot steht. Rechnen Sie außerdem die Arbeitszeit mit ein: Ein Ablauf, bei dem jemand täglich Bilder vom Handy überträgt und umbenennt, wirkt günstig, bis er in der ersten vollen Woche liegen bleibt.

Welda CRM ist ein monatliches Abo ohne separate Einrichtungsgebühr; Einrichtung, Datenübernahme und Schulung sind enthalten. Der Preis richtet sich nach Standorten, Benutzern, Nachrichtenvolumen und Modulen und wird im kostenlosen Gespräch festgelegt. Bringen Sie Ihre Speicherrechnung und die Rollentabelle mit, dann sind die wesentlichen Fragen schnell geklärt.

Häufige Fragen

Dürfen Vorher-Nachher-Fotos auf dem Privathandy gespeichert werden?

Davon ist abzuraten. Privatgeräte sind schwer zu kontrollieren, Cloud-Sicherungen laufen oft automatisch, und eine Löschung lässt sich kaum belegen. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall sollten Sie mit Ihrer Datenschutzberatung klären.

Ist ein Foto ohne Gesicht noch ein personenbezogenes Datum?

Häufig ja. Tattoos, Muttermale oder die Zuordnung in der Patientenakte machen eine Person bestimmbar. Behandeln Sie solche Bilder deshalb wie personenbezogene Daten.

Darf ich die Bilder per WhatsApp an Patientinnen schicken?

Datenschutzrechtlich ist das heikel, weil das Bild dann auf zwei Geräten und in Backups liegt. Besser zeigen Sie Ergebnisse beim Termin aus dem Profil. Die WhatsApp-Funktionen von Welda sind für Erinnerungen und Informationen gedacht, nicht als Kanal zum Fotoversand.

Was tun, wenn eine Patientin die Löschung verlangt?

Nehmen Sie die Anfrage auf und prüfen Sie sie. Werbebilder sollten Sie in der Regel sofort entfernen. Bilder aus der Behandlungsdokumentation können jedoch einer Aufbewahrungspflicht unterliegen; das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO gilt nicht schrankenlos.

Können Patientinnen ihre Fotos im Portal sehen?

Das Kundenportal von Welda zeigt Termine und Pakete. Einen Fotozugang im Portal sagen wir hier nicht zu; ist er Ihnen wichtig, sprechen Sie das bitte im Gespräch an.

Wie fangen wir am besten an?

Machen Sie die Speicherrechnung, schreiben Sie die Rollentabelle und vereinbaren Sie ein kostenloses Gespräch zu unserer Ästhetik-Klinik-Software. Danach können Sie im 7-tägigen Test den Demo-Ablauf mit Ihrem Team selbst durchspielen.

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